Abschnitt 2 – Verfahren vor den Amtsgerichten
§

§ 498 ZPO

Zustellung des Protokolls über die Klage

509 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.

Vorheriger § | Nächster §