§ 478 ZPO
Eidesleistung in Person
489 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.
489 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.