Titel 2 – Urteil
§

§ 323b ZPO

Verschärfte Haftung

346 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.

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