Titel 5 – Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
§

§ 252 ZPO

Rechtsmittel bei Aussetzung

260 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.

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