§ 123 ZPO
Kostenerstattung
138 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.
138 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.