§ 1055 ZPO
Wirkungen des Schiedsspruchs
998 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.
998 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.