Titel 2 – Zwangsvollstreckung
§

§ 1107 ZPO

Ausländische Vollstreckungstitel

1052 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Aus einem Titel, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ergangen ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

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