§ 3 2. WoZErhV
Begrenzung der Zinserhöhung
4 von 8 Paragraphen im Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes
Die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 ist so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.