§

§ 5 2. WasSV

Festigkeitsnachweis

6 von 8 Paragraphen im Zweite Wassersicherstellungsverordnung

Die Bauteile eines Brunnens müssen folgenden Anforderungen genügen: 1. Brunnenschachta) Es ist ein kreisförmiger Querschnitt mit möglichst kleinem Durchmesser zu wählen.
b) Nacheinander sind folgende Lastfälle anzusetzen:aa) eine gleichmäßig verteilte senkrechte Gebrauchslast in Geländehöhe von 200 kN/qm,
bb) ein gleichmäßig verteilter Außendruck (Kreisringdruck) von 150 kN/qm.

c) Der Kreisringquerschnitt muß unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm)entwederaa) eine Verformung von 1% seines Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufnehmenoder
bb) für ein Biegemoment

a(tief)a(hoch)2
M = p(tief)o --------------- (kN x m)
2bemessen werdenoder
cc) eine Scheiteldrucklast von

a(tief)a(hoch)2 x Pi
P = 1,7 x p(tief)o x --------------------- (kN/m)
2 x a(tief)iaufnehmen.
Hierbei bedeuten:P(tief)o = 50 (kN/qm)a(tief)a = Außenradius (m)a(tief)i = Innenradius (m).

2. Brunnenrohre und BrunnenkopfDie als Brunnenelemente verwendeten Rohre sind nacheinander für folgende Lastfälle zu bemessen:a) einen gleichmäßig verteilten Außendruck (Kreisringdruck) von 200 kN/qm
b) unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm) muß eine Verformung von 1% des Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufgenommen werden können.

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