§ 6 VwVfG
Auswahl der Behörde
7 von 121 Paragraphen im Verwaltungsverfahrensgesetz
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.