§ 63 VwGO
67 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
Beteiligte am Verfahren sind 1. der Kläger,
2. der Beklagte,
3. der Beigeladene (§ 65),
4. der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.