1. Abschnitt – Gerichte
§

§ 2 VwGO

2 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung

Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.

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