§ 184 VwGO
202 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
Das Land kann bestimmen, daß das Oberverwaltungsgericht die bisherige Bezeichnung "Verwaltungsgerichtshof" weiterführt.
202 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
Das Land kann bestimmen, daß das Oberverwaltungsgericht die bisherige Bezeichnung "Verwaltungsgerichtshof" weiterführt.