§ 171 VwGO
191 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
In den Fällen der §§ 169, 170 Abs. 1 bis 3 bedarf es einer Vollstreckungsklausel nicht.
191 von 215 Paragraphen im Verwaltungsgerichtsordnung
In den Fällen der §§ 169, 170 Abs. 1 bis 3 bedarf es einer Vollstreckungsklausel nicht.