§ 22c UStG
Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
64 von 93 Paragraphen im Umsatzsteuergesetz
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
3. die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.