Fünfter Abschnitt – Besteuerung
§

§ 18f UStG

Sicherheitsleistung

49 von 93 Paragraphen im Umsatzsteuergesetz

Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.

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