Teil 12 – Abgaben
§

§ 227 TKG

Mitteilung der Bundesnetzagentur

228 von 231 Paragraphen im Telekommunikationsgesetz

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.

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