Abschnitt 2 – Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
§

§ 144 TKG

Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten

144 von 231 Paragraphen im Telekommunikationsgesetz

Die zentrale Informationsstelle des Bundes macht die relevanten Informationen zugänglich, welche die allgemeinen Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten betreffen, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität notwendig sind. Diese Informationen schließen Angaben über Ausnahmen von Genehmigungspflichten ein.

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