Eingangsformel StVollzG
1 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: