Zehnter Titel – Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
§

§ 77 StVollzG

Arznei-, Verband- und Heilmittel

79 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung werden Arznei-, Verband- und Heilmittel geleistet.

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