Sechster Titel – Religionsausübung
§

§ 55 StVollzG

Weltanschauungsgemeinschaften

56 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.

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