Achter Titel – Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten
§

§ 197 StVollzG

204 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

(weggefallen)

Vorheriger § | Nächster §