Erster Titel – Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten
§

§ 142 StVollzG

Einrichtungen für Mütter mit Kindern

148 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.

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