Fünfzehnter Titel – Strafvollstreckung und Untersuchungshaft
§

§ 122 StVollzG

129 von 209 Paragraphen im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

(weggefallen)

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