§ 20 StVG
Örtliche Zuständigkeit
50 von 124 Paragraphen im Straßenverkehrsgesetz
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
50 von 124 Paragraphen im Straßenverkehrsgesetz
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.