§ 14 StVG
Verjährung
43 von 124 Paragraphen im Straßenverkehrsgesetz
Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
43 von 124 Paragraphen im Straßenverkehrsgesetz
Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.