§ 499 StPO
Löschung elektronischer Aktenkopien
679 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
679 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.