Zweiter Abschnitt – Kosten des Verfahrens
§

§ 468 StPO

Kosten bei Straffreierklärung

645 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

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