§ 392 StPO
Wirkung der Rücknahme
524 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die zurückgenommene Privatklage kann nicht von neuem erhoben werden.
524 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die zurückgenommene Privatklage kann nicht von neuem erhoben werden.