§ 312 StPO
Zulässigkeit
436 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.
436 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.