Sechster Abschnitt – Hauptverhandlung
§

§ 272 StPO

Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

401 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;
5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Vorheriger § | Nächster §