§ 242 StPO
Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
360 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.
360 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.