§ 221 StPO
Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
331 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Der Vorsitzende des Gerichts kann auch von Amts wegen die Herbeischaffung weiterer als Beweismittel dienender Gegenstände anordnen.
331 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Der Vorsitzende des Gerichts kann auch von Amts wegen die Herbeischaffung weiterer als Beweismittel dienender Gegenstände anordnen.