Zweiter Abschnitt – Vorbereitung der öffentlichen Klage
§

§ 177 StPO

Kosten

303 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung

Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen.

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