§ 1 StPO
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
1 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
1 von 681 Paragraphen im Strafprozeßordnung
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.