Dritter Titel – Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§

§ 91a StGB

Anwendungsbereich

163 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch

Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.

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