§ 91a StGB
Anwendungsbereich
163 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.
163 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.