Erster Titel – Friedensverrat
§

§ 80a StGB

Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

142 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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