§ 67f StGB
Mehrfache Anordnung der Maßregel
92 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.
92 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.