§ 62 StGB
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
78 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.