§ 4 StGB
Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
4 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.