§ 222 StGB
Fahrlässige Tötung
357 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
357 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.