§ 22 StGB
Begriffsbestimmung
22 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
22 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.