§ 189 StGB
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
320 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
320 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.