Vierzehnter Abschnitt – Beleidigung
§

§ 189 StGB

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

320 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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