Elfter Abschnitt – Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§

§ 167a StGB

Störung einer Bestattungsfeier

275 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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