Neunter Abschnitt – Falsche uneidliche Aussage und Meineid
§

§ 155 StGB

Eidesgleiche Bekräftigungen

262 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch

Dem Eid stehen gleich 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

Vorheriger § | Nächster §