§ 155 StGB
Eidesgleiche Bekräftigungen
262 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Dem Eid stehen gleich 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
262 von 553 Paragraphen im Strafgesetzbuch
Dem Eid stehen gleich 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.