Eingangsformel 13. RAG
1 von 19 Paragraphen im Dreizehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: