Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§

§ 6 1. ProdSV

Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen

7 von 27 Paragraphen im Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1

Sofern keine harmonisierten Normen nach § 4 und keine internationalen Normen nach § 5 veröffentlicht worden sind, wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der im herstellenden Mitgliedstaat geltenden Normen hergestellt worden sind, vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen, wenn die im herstellenden Mitgliedstaat geltenden Normen dem deutschen Sicherheitsniveau entsprechen.

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