§ 129 OWiG
Einziehung
142 von 148 Paragraphen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.
142 von 148 Paragraphen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.