Abschnitt 4 – Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§

§ 64a MarkenG

Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

72 von 190 Paragraphen im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.

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