Abschnitt 5 – Marken als Gegenstand des Vermögens
§

§ 31 MarkenG

Angemeldete Marken

37 von 190 Paragraphen im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.

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